Clubsatzung

0. Ziele und Aufgaben des Raucher-Club.de

Der Raucher-Club.de sieht sich als Vereinigung von Rauchern und Nichtrauchern, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich gemeinsam zu treffen und dabei zu geniessen, wie sie selbst oder andere zusammen oder alleine Tabakprodukte konsumieren. Die Mitglieder freuen sich daher, unterstützt zu werden von Gaststätten, die ihnen die Möglichkeit geben, ihrem gemeinsamen Anliegen an möglichst vielen Orten nachgehen zu können.

1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beim Raucher-Club.de ist kostenfrei. Jeder Mensch kann Mitglied im Raucher-Club.de werden. Mitglied wird man dadurch, dass man sich auf der Internetseite Raucher-Club.de anmeldet.

2. Raucher-Club.de Clubausweis

Der Raucher-Club.de Clubausweis wird dem Mitglied zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Dieser Ausweis weist den Inhaber des Ausweises als Mitglied im Raucher-Club.de aus. Jeder Ausweis hat ein aufgedrucktes Gültigkeitsdatum und ist nur bis zu diesem Datum gültig. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gültigkeit des Ausweises nicht. Der Raucher-Club.de hat jedoch die Möglichkeit, von sich aus Mitglieder aus dem Club auszuschliessen, die ihren Ausweis nicht verlängert haben. Wirte vom Clubgaststätten haben die Möglichkeit vorläufige Mitgliedsausweise an Besucher der Clubgaststätte auszugeben. Diese Ausweise sind nur einen kurzen Zeitraum gültig.

3. Raucher-Club.de Clubgaststätten

Diese Gaststätten sind erkennbar an ausgeduckten Schildern im Eingangsbereich, die darauf hinweisen, wann Clubzeiten sind und in folge dessen nur Mitglieder bestimmter Clubs (hier des Raucher-Club.de) Zutritt zu den Gasträumen haben. Der Zutritt zum Gastraum wird vom Gastwirt kontrolliert. Gastwirte von Clubgaststätten haben das Recht und sind dazu angehalten, ungültige oder abgelaufene Raucher-Club.de Clubausweise einzuziehen. Zur Herausgabe des ungültigen oder abgelaufenen Ausweises erklären sich die Mitglieder hiermit ausdrücklich bereit.

4. Nachweis der Mitlgiedschaft

Grundsätzlich steht es dem Wirt der Club-Gaststätte frei, ob er den Ausweis des Mitglieds beim Zutritt verlangt oder sich die Mitgliedschaft im Raucher-Club.de ggf. auf anderem Wege nachweisen lässt. Im Raucher-Club.de können Mitglieder ihre Personalausweisnummer hinterlegen, die so ebenfalls als Nachweis der Mitgliedschaft dienen kann. Hier benötigt der Wirt der Clubgaststätte jedoch einen Online-Anschluss zur Prüfung der Mitgliedschaft.

5. Ausschluss von Mitgliedern

Der Raucher-Club.de kann Mitglieder von der Mitgliedschaft ohne Nennung vom besonderen GrĂĽnden ausschliessen.

6. Ausschluss von Clubgaststätten

Der Raucher-Club.de kann Clubgaststätten ohne Nennung vom besonderen Gründen von der Teilnahme als Clubgaststätte des Raucher-Club.de ausschliessen.